Führerscheinklasse B

Alle Infos zur Führerscheinklasse B. Welche Voraussetzungen musst du erfüllen? Welche Fahrzeuge kannst du fahren? Hier erhältst du kompakt eine Übersicht.

Der Autoführerschein der Klasse B erlaubt dir Kraftfahrzeuge bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 3500 kg zu fahren.

Auch einen “kleinen Anhänger” darfst du führen. Dabei gelten besondere Grenzen:

  1. Der Anhänger darf nicht schwerer als 750 kg in der Gesamtmasse sein. (Diesen darfst du dann immer mit dir ziehen.)
  2. Als Ausnahme kann der Anhänger aber auch schwerer als 750 kg sein, wenn die Gesamtmasse des Autos und dem Anhänger nicht über 3500 kg kommt. Diese Werte kannst du aus den Bescheinigungen des jeweiligen Fahrzeuges entnehmen.

Voraussetzungen & Inhalt

KlasseB (Ausbildung auf einem Schaltwagen)
Enthaltene KlassenAM (Roller, Quads, kleine Trikes ab 21 Jahre)
L (kleine Traktoren ab 16 Jahren)
Nötige UnterlagenPersonalausweis, Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs und Passbild (biometrisch)
Erlaubte FahrzeugeAutos (bis 3.500Kg) und max. 8 Personen
Erlaubte Anhängerbis 750Kg Anhängergewicht oder bis 3.500Kg Gesamtgewicht
Mindestalter18 Jahre
Theorie-Lektionen14x90min
Theorie Prüfung30-45min, durch Prüfstelle, frühestens 3 Monate vor Mindestalter
Übungsfahrtenca. 20x45min (je nach Können)
Sonderfahrten12x45min
Praxis Prüfung50min, durch Prüfer, frühestens 1 Monat vor Mindestalter

Offizielle Definition

Kraftfahrzeuge wiegen (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A)mit einer zulässiger Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg. Sie sind nicht gebaut oder ausgelegt zur Beförderung von mehr als acht Personen. Anhänger dürfen eine zulässige Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse über 750 kg wiegen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht 3.500 kg übersteigt.

Grenze zwischen der Pkw- und der Lkw-Klasse
Die Grenze zwischen der Pkw-Klasse (3/B) und der Lkw-Klasse (2/C) wurde von 7.500 kg auf 3.500 kg zulässige Gesamtmasse herabgesetzt. Wer Fahrzeuge zwischen 3.500 kg und 7.500 kg führen will, muss mindestens die Fahrerlaubnis der Klasse C1 erwerben. Für Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse 3 gibt es Regelungen zum Schutz ihres Besitzstandes (siehe „Besitz und Übergangsregelungen“).

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