Fahrschule gründen: Voraussetzungen für die Fahrschulerlaubnis
Mach dich als Fahrlehrer selbstständig: Hier findest du die wichtigsten Informationen, Checklisten & Tipps und eine spezielle Businessplan-Vorlage von Fahrschul-Experten zusammengestellt.
Keine Angst vor der Selbstständigkeit: Wir helfen dir, das Risiko einer Existenzgründung möglichst weit zu reduzieren, und erklären, was du dabei beachten musst, wenn du dich als Fahrlehrer selbstständig machen möchtest. Wir erklären dir die Chancen und Risiken einer Gründung und geben einen Überblick, wie sich das Einkommen im Verhältnis zum Angestelltenverhältnis entwickeln kann.
Chancen & Risiken bei Gründung einer Fahrschule
Eine Fahrschule zu gründen ist keine Raketentechnik, wenn man ein paar einfache Regeln befolgt!
Chancen der Gründung einer Fahrschule
In deiner Fahrschule entscheidest du selbst: Fahrlehrer haben exzellente Berufsaussichten. Das liegt daran, dass die Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt deutlich größer ist als das Angebot an qualifizierten Fachpädagogen. Als Fahrlehrer hast du sicher schon bemerkt, dass du ein gefragter Angestellter bist. Eine feste Anstellung gibt Sicherheit und Planbarkeit, bedeutet aber auch: Du bist nicht dein eigener Herr. Du möchtest dich auf bestimmte Führerscheinklassen konzentrieren, neue pädagogische Konzepte testen oder auf bestimmten Fahrzeugen schulen – etwa auf Elektroautos? Als Angestellter kannst du das im Betrieb oft allenfalls anregen. In deiner eigenen Fahrschule kannst du solche Dinge selbst entscheiden. Du kannst dann auch gezielt nach Mitarbeitern suchen, die viel von Elektroautos verstehen oder deine pädagogischen Vorstellungen teilen.
Wie viel verdient man als selbstständiger Fahrlehrer? Als Inhaber einer Fahrschule kannst du deutlich mehr Geld verdienen. Das durchschnittliche Gehalt für angestellte Fahrlehrer in Deutschland liegt bei ca. 2.500 EUR im Monat. Dabei gibt es aber regional große Unterschiede, sodass man als angestellter Fahrlehrer zwischen 2.000 und 4.000 Euro im Monat verdienen kann. Das Gehalt eines selbstständigen Fahrlehrers kann 10.000 Euro im Monat erreichen. Allerdings nur, wenn das Unternehmen eine gewisse Größe mit mehreren angestellten Fahrlehrern hat.
Risiken der Gründung einer Fahrschule
Volles unternehmerisches Risiko: Der größte Vorteil bei Gründung einer eigenen Fahrschule kann auch der größte Nachteil sein: Du bist verantwortlich. Arbeitsrecht, Buchhaltung, Mietverträge, Preislisten, Flottenmanagement, Kundengewinnung: All das und mehr liegt letztlich in deiner Verantwortung. Da kann man leicht etwas übersehen oder falsche Prioritäten setzen. Alles zusammengenommen, spricht man hier vom unternehmerischen Risiko. Größe und Komponenten kannst du mithilfe eines Finanzplans oder auch Businessplans besser abschätzen.
Zusätzliche Zeit für die Organisation des Unternehmens notwendig: Die Aufgaben, für die du als Eigentümer die Verantwortung trägst, kosten zusätzliche Zeit. Zwar lässt sich vieles über Dienstleister lösen, aber du musst den Überblick behalten. Gelingt das nicht, kann es zu teuren Fehlern kommen. Etwa wenn du Investitionen tätigst, die aus den Einnahmen nicht gedeckt sind. Oder wenn du die Neukundengewinnung vernachlässigst und deshalb die Umsätze zurückgehen – die Fixkosten aber nicht.
Das klingt zunächst beängstigend, aber: So schlimm ist es gar nicht. Eine Fahrschule ist ein erprobtes Geschäftsmodell mit gesicherter Nachfrage. Genug Menschen, die den Führerschein machen wollen, gibt es immer. Mit einem guten Finanzplan kannst du bei der Neugründung die möglichen Risiken gut abschätzen. Um dich dabei zu unterstützen, haben unsere Experten einen Businessplan für die Fahrschul-Gründung entwickelt. In der Vorlage findest du auch grundlegende Empfehlungen unserer Experten. Zum Beispiel: Die Wahl der richtigen Schulungsräume und deren Größe, um die Fixkosten niedrig zu halten. So vermeidest du häufige Fehler bei der Gründung von Fahrschulen.
Welche Rechtsform ist bei der Gründung die richtige?
Das musst du zu den Rechtsformen wissen: 85 % aller Fahrschulen sind Einzelunternehmen. Laut Fahrlehrergesetz kannst du deine Fahrschule in den Unternehmensformen Einzelunternehmen oder GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) gründen. Letzteres kommt infrage, wenn du deine Fahrschule nicht allein, sondern mit mindestens einer weiteren Person gemeinsam gründen möchtest. Unter bestimmten Voraussetzungen sind auch die Rechtsformen GmbH und UG (Unternehmer-Gesellschaft) für die Gründung deiner Fahrschule möglich.
Wir geben dir hier einen Überblick über die Vor- und Nachteile der jeweiligen Rechtsform. Trotzdem solltest du vor der Gründung das Gespräch mit einem unabhängigen Experten suchen, denn die Wahl der Rechtsform deines Unternehmens bringt unterschiedliche persönliche, rechtliche, steuerliche und finanzielle Folgen mit sich.
Die meisten Fahrlehrer, die sich selbstständig machen, starten als Einzelunternehmer. Sobald ihre Firma eine gewisse Größe erreicht hat, in der Regel mehr als 3 angestellte Fahrlehrer, ändern sie die Rechtsform oft in eine GmbH. Der Grund liegt hauptsächlich in der unterschiedlichen Steuerbelastung: Während der Steuersatz eines Einzelunternehmens bis zu 48 Prozent beträgt, liegt er bei einer GmbH um die 30 Prozent. Ab einem jährlichen Gewinn von ca. 100.000 Euro ist eine GmbH daher meist sinnvoller.
Rechtsform | Anzahl | Anteil Umsatz in der Branche |
---|---|---|
Einzelunternehmen | 9.253 | 70% |
OHG, GbR, u.a. | 310 | 4,3% |
Kommmanditgesellschaften | 47 | 3,3% |
AG, KGaA, GmbH, Sonstige | 1.245 | 21,5% |
Weitere | 29 | 0,5% |
Fahrschule als Einzelunternehmen gründen
Das Einzelunternehmen kann eine Person allein gründen. Der Vorteil gegenüber anderen Rechtsformen: Die Anmeldung deiner Fahrschule läuft unkompliziert, kostengünstig und praktisch ohne zusätzliche Voraussetzungen. Der Nachteil: Einzelunternehmer haften für ihr Unternehmen auch mit ihrem Privatvermögen.
Du musst dein Einzelunternehmen beim Gewerbeamt anmelden. Das Formular dazu findest du online. Das Gewerbeamt leitet die Daten daraufhin automatisch an das Finanzamt weiter. Das zuständige Finanzamt wird sich bei dir melden und dir einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung zusenden. Auch die IHK (Industrie- und Handelskammer) wird vom Gewerbeamt informiert und meldet sich bei dir. Nachdem du dein Unternehmen angemeldet hast, bist du verpflichtet, dich selbstständig bei der für Fahrlehrer zuständigen „Berufsgenossenschaft Verkehr“ (BG Verkehr) anzumelden.
Fahrschule als GbR gründen
Möchtest du deine Fahrschule nicht allein, sondern mit mindestens einem weiteren Partner gründen, könnt ihr eine GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) gründen. Auch bei der GbR haftest du mit deinem Privatvermögen. Der Anmeldeprozess gestaltet sich ähnlich wie beim Einzelunternehmen. Du startest mit der Anmeldung deiner Fahrschule beim Gewerbeamt. Daraufhin melden sich bei dir die IHK und das zuständige Finanzamt. Ein Eintrag in das Handelsregister ist für deine Fahrschule als GbR nicht notwendig. Wie beim Einzelunternehmen musst du deine GbR aber bei der Berufsgenossenschaft anmelden.
Fahrschule als GmbH oder UG gründen
Eine GmbH ist eine Kapitalgesellschaft. Das bedeutet, dass ein Mindeststammkapital (25.000 Euro) in die Gründung eingebracht werden muss. Davon muss die Hälfte sofort eingezahlt werden. Eine GmbH wird über einen Notar in das Handelsregister eingetragen. Eine GmbH kannst du sowohl allein als auch mit Geschäftspartnern gründen, der Geschäftsanteil jeder beteiligten Person muss mindestens einen Euro betragen. Der Geschäftsführer besitzt einen Arbeitsvertrag, es muss sich dabei nicht um den Gründer selbst handeln.
Der große Vorteil der GmbH ist, dass sie gegenüber Gläubigern nur mit dem Gesellschaftsvermögen haftet. Dein Privatvermögen ist also in der Regel geschützt. Zudem gibt es steuerliche Vorteile. Nachteil: Die Gründung ist aufwendiger und die gesetzlichen Anforderungen an die Buchführung und Bilanzierung sind höher. Die UG ist eine Unterform der GmbH, mit einem geringeren Stammkapital.
Voraussetzungen für die Gründung
Bevor es richtig losgehen kann, sind ein paar Dinge zu tun. Um eine Fahrschule gründen zu dürfen, brauchst du eine Fahrschulerlaubnis und eine Weiterbildung zum Fahrschulbetriebswirt. Die Fahrschulerlaubnis beantragst du bei der obersten Landesbehörde deines Bundeslandes. Es kann vorkommen, dass die oberste Landesbehörde dies an eine untergeordnete Behörde abtritt. So ist in Nürnberg beispielsweise das Ordnungsamt zuständig, in Düsseldorf das Amt für Einwohnerwesen.
Den Antrag auf eine Fahrschulerlaubnis knüpft der Gesetzgeber an bestimmte Voraussetzungen. Es gilt ein Mindestalter von 25 Jahren. Außerdem musst du bereits zwei Jahre lang hauptberuflich als Fahrlehrer gearbeitet haben. Erfüllst du diese Voraussetzungen, hast den Lehrgang zum Fahrschulbetriebswirt abgeschlossen und verfügst über einen Unterrichtsraum samt den nötigen Lehrmitteln und Lehrfahrzeugen, kannst du deine Fahrschulerlaubnis beantragen. Für den Antrag wird eine Gebühr zwischen 100 und 110 Euro fällig.
Kosten für die Gründung einer Fahrschule
Die Kosten für die Gründung einer Fahrschule kann man grob in 3 Bereiche aufteilen.
- Beratungskosten
- Fahrschulerlaubnis
- Gewerbeanmeldung
- Handelsregistereintragung
- Geschäftskontoeinrichtung
- Gründung als GmbH o.ä.
- Weiterbildung zum Fahrschulbetriebswirt
- Sonstiges
Kosten für den Fahrschul-Standort
- Bürofläche in m²
- Schulungsfläche in m²
Einrichtungskosten
- Mobiliarkosten Büro – Möbel, Beleuchtung etc. (pro m²)
- Mobiliarkosten Schulungsraum – Möbel, Beleuchtung etc. (pro m²)
- Renovierungskosten (pro m²)
- Kassensystem
- Arbeitskleidung
- Computer etc.
- Software für Betrieb (Office & Co.)
- Software für Fahrschulverwaltung
- Software für Theorieunterricht
- Online-Auftritt (Webseite, Fotos, Email etc.)
- Logo, Briefpapier, Visitenkarten, Flyer etc.
- Simulator
- Sonstiges
Wähle das richtige Fahrschul-Auto:
- Motorräder (M, A1, A)
- PKW (B)
- Umbau (wenn es kein Fahrschulfahrzeug ist)
- Anhänger (BE)
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CHECKLISTE: Fahrschulerlaubnis beantragen
Diese Voraussetzungen und Unterlagen benötigst du, um den Antrag bei der Behörde stellen zu können:
Die 6 wichtigsten Voraussetzungen:
- Mindestalter: 25 Jahre
- 2 Jahre als Fahrlehrer gearbeitet
- Fortbildung Fahrschul-Betriebswirt
- Lehrmittel angeschafft
- Fahrschul-Räumlichkeiten angemietet
- Fahrzeuge stehen bereit
Die 7 wichtigsten Unterlagen:
- Amtlich beglaubigte Kopie/Abschrift des Fahrlehrerscheins
- Nachweis über mind. 2 Jahre Arbeit als Fahrlehrer
- Bescheinigung über erfolgreiche Fortbildung zum Fahrschul-Betriebswirt
- Erklärung, ob und von welcher Behörde bereits eine Fahrschulerlaubnis erteilt wurde
- Maßstabgerechter Plan der Unterrichtsräume mit Angaben zur Ausstattung
- Aufstellung über Anzahl und Art der Schulungsfahrzeuge
- Polizeiliches Führungszeugnis
Nach der behördlichen Prüfung deiner Unterlagen steht ein Vor-Ort-Termin an. An diesem Tag findet die Abnahme deiner Fahrschulräumlichkeiten, der Ausstattung und der Schulungsfahrzeuge statt. Die Fahrschulerlaubnis wird erst nach der Vor-Ort-Prüfung erteilt.
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