Weiterbildung zum Fahrschulbetriebswirt
Die Weiterbildung zum Fahrschulbetriebswirt ist Vorraussetzung für die Fahrschulerlaubnis. Wir haben die Inhalte, Kosten und Anbieter zusammengestellt.
Wie kann ich eine Fahrschule eröffnen? Wir gehen davon aus, dass du bereits eine Fahrlehrerausbildung absolviert hast. Für den Betrieb einer Fahrschule musst du zusätzlich eine Weiterbildung zum Fahrschulbetriebswirt belegen. Sie dient dazu, dich auf den Geschäftsalltag als selbständiger Fahrschulinhaber vorzubereiten.
Kursinhalte Überblick
Das sind die üblichen Inhalte des BWL Lehrgangs:
- Standortwahl und Eröffnung einer Fahrschule
- Rechtsformen von Fahrschulen
- Die Fahrschulerlaubnis
- Fahrschulüberwachung, Dokumente und Aufbewahrungspflichten
- Vertrags-, Steuer-, Arbeits- und Sozialrecht
- Personalwesen
- Buchführung und Bilanzierung, Rechnungsstellung, Zahlungsverkehr
- Kundenbetreuung und –Gewinnung, Marketing
- Versicherungen
Kosten
Der Kurs umfasst 70 Unterrichtsstunden und findet meist innerhalb von zwei Wochen als Ganztagesunterricht statt. Die Preise für das Seminar liegen zwischen 1.000 und 1.300 Euro.
Termine für Seminare
Wir haben für dich die anstehenden Termine für einen Fahrschulbetriebswirt Lehrgang zusammengestellt.
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- Auslastungsgarantie
Anbieter für Seminare Fahrschulbetriebswirt
Angeboten wird das Pflichtseminar Fahrschulbetriebswirtschaft deutschlandweit von privaten Bildungsinstituten. Hier findest du eine Liste von Anbietern die Seminare für Fahrschulbetriebswirtschaft anbieten.
Termin | Anbieter | Preis |
---|---|---|
03.07. – 13.07.2023 | KVI-Saarbrücken GmbH | keine Angabe |
07.08. – 16.08.2023 | VFR Verkehrsfachschule Rheinland GmbH | €1,500.00 |
06.11. – 17.11.2023 | VM Verkehrsinstitut München | €1,190.00 |
13.11. – 24.11.2023 | DVPI Fahrlehrerfachschule Frankfurt a. Main | €1,490.00 |
27.11. – 08.12.2023 | Ausbildungszentrum für Logistik und Verkehr GmbH | € 999.00 |
Alle Kursinhalte im Detail
- Neugründung, Übernahme einer Fahrschule
- Kauf
- Pacht
- Lage
- Konkurrenz
- demographische Perspektiven
- natürliche Personen (Einzelunternehmen)
- juristische Personen (GmbH, e. V., AG) verantwortlicher Leiter des Ausbildungsbetriebes
- BGB-Gesellschaft, Gemeinschaftsfahrschulen
- Personengesellschaften
- Kooperationen
- Fahrschulerlaubnisbehörde, Antragsverfahren, Eröffnung, Verlegung, Erweiterung, Widerruf, Rücknahme, Ruhen, Erlöschen, Zweigstellen
- Vertrag über Gründung einer Gemeinschaftsfahrschule
- Kooperationsvertrag
- Überwachung nach § 54 FahrlG
- Ausstattung
- Gewerbebetrieb – für Arbeitsschutz nach Landesrecht zuständige Behörden
- Pflichtversicherung
- Berufsgenossenschaft
- Meldepflichten
- Dienstvertrag
- Werkvertrag
- Kaufvertrag
- Miet-, Pacht-, Leasing- oder Nutzungsvertrag
- Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
- Natürliche Personen:
- Verzicht, Stilllegung, Verkauf, Verpachtung
- Tod des Inhabers
- Juristische Personen, Personengesellschaften:
- Gesamtvollstreckung/Konkurs, Liquidation
- Ausscheiden der für die verantwortliche Leitung des Ausbildungsbetriebes bestellten Person, Fristen
- Investitionsbedarf
- Unterrichtsraum
- Lehrmittel
- Ausbildungsfahrzeuge
- Finanzbedarf
- Eigenkapitalfinanzierung
- Kreditfinanzierung
- Leasing
- Miete
- Erweiterter Raumbedarf
- Fahrschulbüro
- Geschäftsräume
- Annahmestellen
- Büromanagement
- Bürozeiten
- Bürobesetzung
- Kooperationsmöglichkeiten
- Gemeinschaftsfahrschule Aufzeichnungen nach dem Fahrlehrerrecht
- Ausbildungsnachweis
- Preisaushang
- Datenverarbeitung in der Fahrschule
- Aufbewahrung und Verjährung nach Fahrlehrerrecht
- Kundengewinnung
- Kundenberatung
- Kundenbindung
- Angebot und Nachfrage
- Marktforschung
- unlauterer Wettbewerb/Irreführung
- Sittenwidrigkeit
- Planung
- Budget
- Werbemittel- und -medien
- Kalkulation
- Kostenermittlung
- Kalkulation der Fahrschulpreise
- Marktpreise
- Buchführung
- Einnahmen-, Überschussrechnung
- kaufmännische Buchführung
- Steuerliche Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten
- Einkommensteuer
- Umsatzsteuer
- Bilanzen, Beratungen
- Jahresabschluss
- Steuerberatung
- Betriebsberatung
- Liquiditätskontrolle
- Finanzplan
- Schuldendienst
- Abgaben
- Steuervorauszahlungen
- Rentabilitätsrendite
- Umsatzrendite
- Rechnungsstellung
- Geschäftsbedingungen
- Mahnverfahren
- Klage
- Verrechnungsstelle
- Zahlungsverkehr
- Bareinnahmen und Barausgaben
- Überweisungen, Daueraufträge
- Homebanking
- Personalwesen
- mitarbeitende/r Ehefrau/Ehemann
- angestellte Bürokraft (nebenberuflich, geringfügig oder hauptberuflich angestellt)
- angestellter Fahrlehrer
- „freier“ Mitarbeiter
- Vertretung des Inhabers im Einzelunternehmen
- Ausbildungsfahrschulen/Ausbildungsfahrlehrer
- Arbeitsrecht
** Anstellungsvertrag- Auflagen, Klauseln, Fristen, Lohn, Gehalt”
- Arbeitszeit Arbeitszeitrechts-, Sonn- und Feiertagsgesetz
- Krankheit
- Urlaub, Weiterbildung
- Abmahnung
- Kündigung
- Arbeitsgericht
- Sozialrecht/Versicherung
- Krankenversicherung
- Krankenkasse
- Altersvorsorge
- Sozialversicherung
- Risikoversicherung
Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz Anlage 1a (zu § 2a)
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