Weiterbildung zum Fahrschulbetriebswirt
Die Weiterbildung zum Fahrschulbetriebswirt ist Vorraussetzung für die Fahrschulerlaubnis. Wir haben die Inhalte, Kosten und Anbieter zusammengestellt.
Wie kann ich eine Fahrschule eröffnen? Wir gehen davon aus, dass du bereits eine Fahrlehrerausbildung absolviert hast. Für den Betrieb einer Fahrschule musst du zusätzlich eine Weiterbildung zum Fahrschulbetriebswirt belegen. Sie dient dazu, dich auf den Geschäftsalltag als selbständiger Fahrschulinhaber vorzubereiten.
Kursinhalte Überblick
Das sind die üblichen Inhalte des BWL Lehrgangs:
- Standortwahl und Eröffnung einer Fahrschule
- Rechtsformen von Fahrschulen
- Die Fahrschulerlaubnis
- Fahrschulüberwachung, Dokumente und Aufbewahrungspflichten
- Vertrags-, Steuer-, Arbeits- und Sozialrecht
- Personalwesen
- Buchführung und Bilanzierung, Rechnungsstellung, Zahlungsverkehr
- Kundenbetreuung und –Gewinnung, Marketing
- Versicherungen
Kosten
Der Kurs umfasst 70 Unterrichtsstunden und findet meist innerhalb von zwei Wochen als Ganztagesunterricht statt. Die Preise für das Seminar liegen zwischen 1.000 und 1.300 Euro.
Termine für Seminare
Wir haben für dich die anstehenden Termine für einen Fahrschulbetriebswirt Lehrgang zusammengestellt.
Wir suchen deutschlandweit nach Fahrlehrern!
Gründe mit AUTOVIO deine eigene Fahrschule.
- Ohne Risiko starten
- Geringe Investitionskosten
- Auslastungsgarantie
Anbieter für Seminare Fahrschulbetriebswirt
Angeboten wird das Pflichtseminar Fahrschulbetriebswirtschaft deutschlandweit von privaten Bildungsinstituten. Hier findest du eine Liste von Anbietern die Seminare für Fahrschulbetriebswirtschaft anbieten.
Alle Kursinhalte im Detail
Eröffnung einer Fahrschule
- Neugründung, Übernahme einer Fahrschule
- Kauf
- Pacht
Kriterien der Standortwahl
- Lage
- Konkurrenz
- demographische Perspektiven
Rechtsformen einer Fahrschule
- natürliche Personen (Einzelunternehmen)
- juristische Personen (GmbH, e. V., AG) verantwortlicher Leiter des Ausbildungsbetriebes
- BGB-Gesellschaft, Gemeinschaftsfahrschulen
- Personengesellschaften
- Kooperationen
Die Fahrschulerlaubnis und die Behörden
- Fahrschulerlaubnisbehörde, Antragsverfahren, Eröffnung, Verlegung, Erweiterung, Widerruf, Rücknahme, Ruhen, Erlöschen, Zweigstellen
- Vertrag über Gründung einer Gemeinschaftsfahrschule
- Kooperationsvertrag
- Überwachung nach § 54 FahrlG
- Ausstattung
- Gewerbebetrieb – für Arbeitsschutz nach Landesrecht zuständige Behörden
- Pflichtversicherung
- Berufsgenossenschaft
- Meldepflichten
Vertragsrecht
- Dienstvertrag
- Werkvertrag
- Kaufvertrag
- Miet-, Pacht-, Leasing- oder Nutzungsvertrag
- Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Schließung der Fahrschule
- Natürliche Personen:
- Verzicht, Stilllegung, Verkauf, Verpachtung
- Tod des Inhabers
- Juristische Personen, Personengesellschaften:
- Gesamtvollstreckung/Konkurs, Liquidation
- Ausscheiden der für die verantwortliche Leitung des Ausbildungsbetriebes bestellten Person, Fristen
Investitionen, Finanzierung
- Investitionsbedarf
- Unterrichtsraum
- Lehrmittel
- Ausbildungsfahrzeuge
- Finanzbedarf
- Eigenkapitalfinanzierung
- Kreditfinanzierung
- Leasing
- Miete
Management, Marketing und Werbung
- Erweiterter Raumbedarf
- Fahrschulbüro
- Geschäftsräume
- Annahmestellen
- Büromanagement
- Bürozeiten
- Bürobesetzung
Kooperation
- Kooperationsmöglichkeiten
- Gemeinschaftsfahrschule Aufzeichnungen nach dem Fahrlehrerrecht
Aufzeichnung der Arbeitszeit in geeigneter Form
- Ausbildungsnachweis
- Preisaushang
- Datenverarbeitung in der Fahrschule
- Aufbewahrung und Verjährung nach Fahrlehrerrecht
Kundenbetreuung
- Kundengewinnung
- Kundenberatung
- Kundenbindung
Absatzorientierung
- Angebot und Nachfrage
- Marktforschung
Wettbewerbsrecht
- unlauterer Wettbewerb/Irreführung
- Sittenwidrigkeit
Werbung
- Planung
- Budget
- Werbemittel- und -medien
Kalkulation und Rechnungswesen
- Kalkulation
- Kostenermittlung
- Kalkulation der Fahrschulpreise
- Marktpreise
- Buchführung
- Einnahmen-, Überschussrechnung
- kaufmännische Buchführung
- Steuerliche Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten
- Einkommensteuer
- Umsatzsteuer
- Bilanzen, Beratungen
- Jahresabschluss
- Steuerberatung
- Betriebsberatung
- Liquiditätskontrolle
- Finanzplan
- Schuldendienst
- Abgaben
- Steuervorauszahlungen
- Rentabilitätsrendite
- Umsatzrendite
- Rechnungsstellung
- Geschäftsbedingungen
- Mahnverfahren
- Klage
- Verrechnungsstelle
- Zahlungsverkehr
- Bareinnahmen und Barausgaben
- Überweisungen, Daueraufträge
- Homebanking
Arbeits- und Sozialrecht
- Personalwesen
- mitarbeitende/r Ehefrau/Ehemann
- angestellte Bürokraft (nebenberuflich, geringfügig oder hauptberuflich angestellt)
- angestellter Fahrlehrer
- „freier“ Mitarbeiter
- Vertretung des Inhabers im Einzelunternehmen
- Ausbildungsfahrschulen/Ausbildungsfahrlehrer
- Arbeitsrecht
** Anstellungsvertrag- Auflagen, Klauseln, Fristen, Lohn, Gehalt”
- Arbeitszeit Arbeitszeitrechts-, Sonn- und Feiertagsgesetz
- Krankheit
- Urlaub, Weiterbildung
- Abmahnung
- Kündigung
- Arbeitsgericht
- Sozialrecht/Versicherung
- Krankenversicherung
- Krankenkasse
- Altersvorsorge
- Sozialversicherung
- Risikoversicherung
Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz Anlage 1a (zu § 2a)
Wir suchen deutschlandweit nach Fahrlehrern!
Gründe mit AUTOVIO deine eigene Fahrschule.
- Ohne Risiko starten
- Geringe Investitionskosten
- Auslastungsgarantie
Weitere Themen
- Du bist Fahrlehrer?
- Starte deine eigene Fahrschule mit AUTOVIO