Fahrlehrer werden
Erfahre welche Voraussetzungen du erfüllen musst, um mit der Fahrlehrerausbildung zu starten und welche Kosten auf dich zu kommen.
Der Beruf des Fahrlehrers war schon immer eine sehr interessante Alternative zum herkömmlichen 9 to 5 Job. Abgesehen davon, dass der Alltag mit den verschiedensten Arten des menschlichen Universums geprägt ist, bietet der Beruf des Fahrlehrers die Möglichkeit zwischen sich zu entscheiden, ob angestellt oder sich selbstständig sein möchte.
Als selbstständiger Fahrlehrer kann, man sich seine Arbeitszeit so organisieren, wie es zum Leben passt und gleichzeitig den Menschen etwas auf den Weg geben. Manchmal ist der Fahrlehrer die erste Bezugsperson im Leben des Fahrschülers.
Man sollte allerdings auch nicht den Aufwand unterschätzen, bis man die Fahrlehrerlaubnis in der Hand hält.
4 gute Gründe Fahrlehrer zu werden
- Schnelle Berufsausbildung – Mit etwa einer zwölfmonatigen Gesamtdauer – zu einer vollwertigen Berufsausbildung. Schon in der Qualifikationsphase bekommt man ein ziemlich gutes Bild über den bevorstehenden Berufsalltag.
- Abwechslungsreicher Berufsalltag – Kaum ein Beruf bietet täglich so viel Herausforderungen wie der Beruf des Fahrlehrers. Hinter den Schülerinnen und Schüler steckt ein einzigartiger Charakter, der die Grundlagen des Autofahrens erlernen möchte.
- Hohe Verantwortung – Als Vorbild und Lehrer ist man für das korrekte Verhalten im Straßenverkehr verantwortlich. Zudem eröffnet sich die Gelegenheit, die kommende Generation zu formen.
- Hohe Flexibilität – Das beste Argument ist die freie Zeiteinteilung, die es ermöglicht, eine Balance zwischen Beruf und Leben zu schaffen.
Voraussetzungen Fahrlehrer
Mindestalter
- Das Mindestalter beträgt 21 Jahre. Es genügt, wenn das Mindestalter am Ende der Ausbildung erreicht wird, sodass die Ausbildung mit knapp 20 Jahren beginnen kann.
Schul- oder Berufsausbildung
- Die abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf oder eine vergleichbare Vorbildung ist nachzuweisen. Als vergleichbare Vorbildung werden unter anderem folgende Schulabschlüsse anerkannt:
- Allgemeine Hochschulreife (Abitur)
- Fachgebundene Hochschulreife (Fachabitur)
- Fachhochschulreife
Führerscheine (Grundfahrerlaubnis BE)
- Für die Fahrlehrerlaubnis Klasse BE: Besitz der Klasse B Fahrerlaubnis von mindestens 3 Jahre und der Besitz der Fahrerlaubnis Klasse BE zum Lehrgangsbeginn. Ein Fahrpraxis-Nachweis ist nicht erforderlich.
- Für die Fahrlehrerlaubnis Klasse A: Besitz der Klasse A2 Fahrerlaubnis von mindestens 2 Jahre und der Besitz der Fahrerlaubnis Klasse A zum Lehrgangsbeginn. Ein Fahrpraxis-Nachweis ist nicht erforderlich.
- Für die Klassen CE oder DE sind mindestens 2 Jahre Besitz der Fahrerlaubnis oder mindestens 1/2 Jahr hauptberufliche Tätigkeit oder eine Zusatzausbildung in einer Fahrschule von 60 Fahrstunden nachzuweisen.
Ablauf der Fahrlehrerausbildung
Dauer
- Min. 12 Monate, davon 8 Monate Schule
- und 4 Monate Praktikum in der Ausbildungsfahrschule
Ausbildungsschwerpunkte
- Verkehrsverhalten
- Pädagogik (Unterricht, Ausbildung, Praxis, Weiterbildung)
- Recht
- Umweltschutz
- Technik
- Praktisches Fahren
Prüfung Fahrlehrerlaubnis
- Fahrpraktische Prüfung
- Schriftliche Fachkundeprüfung
- Mündliche Fachkundeprüfung
- Theoretische Lehrprobe
- Praktische Lehrprobe
Kosten für die Fahrlehrerausbildung
Die meisten Kosten werden für den 8-monatigen Lehrgang gebraucht.
Dieser besteht aus dem theoretischen Teil bei deiner eigen auserwählten Fahrlehrer-Akademie. Rund 11.000 € sind für den Lehrgang angesetzt.
Um dich bestmöglich auf den Lehrgangsunterricht und die Prüfung vorzubereiten, brauchst du Lehrmittel. Mit ca. 700 € kannst du diese erwerben.
Zusätzliches Lehrmaterial ist da noch nicht inbegriffen. Prüfungsgebühren belaufen sich auf gute 800 €. Die Prüfungen werden in Theorie (ca. 600 €) und Praxis (ca. 200 €) gesplittet, so wie man es aus dem Fahrschulunterricht kennt.
Mit etwa 1.000 € Eigenkapital musst du rechnen, wenn du bis zum Zeitpunkt der Antragstellung kein Führerschein der Klasse BE hast, das ärztliche Gutachten fehlt und das Führungszeugnis nicht beantragt wurde.
Beschreibung | Kosten |
---|---|
Lehrgangskosten | 11.000 € |
Lehrmittel | 700 € |
Reflexionsseminare | ca. 700 € |
Fahrpraktische Prüfung | ca. 200 € |
Fachkundeprüfung (Schriftlich und Mündlich) | ca. 600 € |
Lehrproben (Theorie und Praxis) | ca. 400 € |
Gesamt | 13.600 € |
Möglichkeiten der Förderung & Finanzierung der Fahrlehrerausbildung
Wenn du dich dazu entschieden hast, die Ausbildung des Fahrlehrers zu starten, musst du dir die Möglichkeiten der Förderung und Finanzierung der Ausbildung vor Augen halten.
Bist du zurzeit arbeitssuchend / arbeitslos, von der Arbeitslosigkeit bedroht oder hast noch keine abgeschlossene Berufsausbildung? Dann kann die Agentur für Arbeit dir einen Bildungsgutschein bewilligen. Dieser Gutschein deckt alle anfallende Kosten der Ausbildung.
Wenn schon eine Berufsausbildung besteht und du, in diesem Fall die Ausbildung des Fahrlehrers, antreten willst, dann kannst du ein Aufstiegs-BAföG beantragen. Im BAföG ist die Höhe der tatsächlichen anfallenden Gebühren enthalten. 40% der Förderung werden als Zuschuss erhalten. Für die restliche Förderungssumme kann ein zinsgünstiges Darlehen in Anspruch genommen werden. Kleiner Motivations Fact: bei bestandener Abschlussprüfung müssen nur 40% des Darlehens zurückgezahlt werden.
Förderung für Fahrlehrerausbildung mit Bildungs-Gutschein
Die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter genehmigt dir einen Bildungsgutschein, sofern die von dir gewählte Qualifizierung eine der drei folgenden Voraussetzungen erfüllt:
- Beendigung bestehende Arbeitslosigkeit
- Abwendung drohende Arbeitslosigkeit
- Nachholen eines fehlenden Berufsabschlusses
Weiter Informationen zur Förderung mit Bildungs-Gutschein findest du hier: Bildungsgutschein für Weiterbildung & Umschulung – Bundesagentur für Arbeit (arbeitsagentur.de).
Förderung für Fahrlehrerausbildung mit Aufstiegs BAfög
Du siehst den Wald vor lauter Anträgen nicht mehr? Dann lies weiter. Wir haben Dir eine übersichtliche Aufstellung der benötigten Formblätter erstellt, womit du wieder voll Durchblick hast – wenn es um das Ausfüllen der Anträge geht.
Sicherlich wirst du nicht alle Formblätter benötigen. Dennoch ist ein genauer Blick sehr hilfreich.
Wusstest du, dass 30 % der Menschen an dem Ausfüllen der Anträge scheitern? Lass dich nicht entmutigen und lass dich von den Experten des BAföG-Amtes zur Förderung deiner Fahrlehrerausbildung beraten.
Bei Vollzeitmaßnahmen:
- Formblatt A (Antrag)
- Anlage zum Formblatt A (Angaben zum Einkommen und Vermögen)
- Formblatt B (Bescheinigung)
- Formblatt Z (Bestätigung der Zulassungsvoraussetzungen)
- Formblatt F (Teilnahmenachweis – wird zu einem späteren Zeitpunkt von der bewilligenden Stelle angefordert)
- Formblatt G (Prüfungsvorbereitungsphase)
Bei Verheirateten/eingetragenen Lebenspartnerschaften:
- Anlage 2 zum Formblatt A (Einkommenserklärung der Ehegattin / der eingetragenen Lebenspartnerin bzw. des Ehegatten / des eingetragenen Lebenspartners)
Bei Aktualisierungen des Einkommens der Ehegattin/ der eingetragenen Lebenspartnerin bzw. des Ehegatten /des eingetragenen Lebenspartners:
Weitere Födermöglichkeiten
- Deutsche Rentenversicherung (Weitere Informationen)
- Berufsförderungsdienst der Bundeswehr (Weitere Informationen)
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